Informationen übers
Baby- und Kleinkinderschwimmen

Warum Babyschwimmen?


Das Element Wasser mit seinen vielfältigen Bewegungs- und Erlebnismöglichkeiten erweitert die Bewegungswelt unserer Kinder um eine Dimension. Der liebevolle Umgang im Wasser, gezielte gymnastische Übungen, Freude am Wasser und am Spiel mit Gleichaltrigen geben dem Baby zusätzliche Reize, die es an Land so nicht erleben und erfahren kann. Regelmäßig durchgeführtes Babyschwimmen verhilft den Kindern zu einem körperlichen und geistigen Entwicklungsvorsprung. Die positiven Auswirkungen zeigen sich unter anderem am Herz-Kreislauf-System, an der Lungenfunktion und am Stütz- und Bewegungsapparat.

Die körperliche Entwicklung des Babys wird durch die Reize des Wassers und die Bewegungen darin gefördert. Die motorische Entwicklung kann durch die physikalischen Bedingungen im Wasser vielfältig und zu einem frühen Zeitpunkt positiv beeinflusst werden. Die geistige Entwicklung profitiert in dieser Lebensphase von den spezifischen Wahrnehmungsangeboten und Lernmöglichkeiten im Wasser und seiner Umgebung. Bewegungen im Wasser sind eine frühe Koordinationsschulung und Geschicklichkeitsförderung, die sich auch positiv auf den Gleichgewichtsinn auswirkt. Da sich der Säugling an Land bei weitem nicht so gut bewegen kann wie im Wasser, ist dieses Medium für ihn ideal. Auch bei Kindern mit motorischen Problemen, Entwicklungsdefiziten,  Schiefhals, Trichterbrust, Verkrümmungen der Wirbelsäule und anderen Fehlstellungen wird das Säuglingsschwimmen die krankengymnastische Therapie unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Babys oft schon nach der 3. Stunde sichtbare Fortschritte machen. Sie haben sehr viel Freude an der Bewegung im Wasser und können sich schon bald mit Hilfe spezieller Auftriebshilfen alleine im Wasser fortbewegen. Je regelmäßiger diese Fähigkeiten und Fertigkeiten geübt und angewendet werden, je weniger werden sie wieder vergessen. Aus diesem Grund bieten wir das Babyschwimmen als fortlaufende Kurse an, so dass Sie die erlernten Fähig- und Fertigkeiten immer weiter anwenden und erweitern können bis Ihr Kind soweit ist einen „richtigen Schwimmkurs“ zu belegen. Wir verstehen unser Angebot als motorische Frühförderung, die nicht zum Ziel hat möglichst früh schwimmen zu lernen, sondern dem Kind möglichst viele Bewegungserfahrungen bieten soll, um dadurch die körperliche und geistige Entwicklung schon früh positiv zu beeinflussen.
Das Babyschwimmen findet im Nicht-Schwimmer-Becken statt. Das Ziel des Babyschwimmens liegt in der allgemeinen und speziellen motorischen Förderung des Babys. Es beinhaltet keinen Leistungsgedanken und hat nicht das möglichst frühzeitige Schwimmen zum Ziel. Im Vordergrund stehen die Freude und der Spaß für Eltern und Baby an dem aktiven Aufenthalt im nassen Element. Hierzu ist ein behutsames Vorgehen und viel Einfühlungsvermögen notwendig.


 
Das Kleinkindschwimmen


 Das Kleinkindschwimmen ist ein Angebot für Kinder zwischen 1,5 und 4,5 Jahren, die Freude an der Bewegung im Wasser haben oder diese noch entwickeln möchten. Aus diesem Grund ist das Kleinkindschwimmen ein fester und wichtiger Bestandteil unseres Programms Hier können die Kinder ab 1,5 Jahren Ihre ersten (oder nach dem Babyschwimmen die zweiten) Erfahrungen im Wasser sammeln und diese immer weiter ausbauen bis sie ohne Hilfsmittel frei schwimmen.



Ziele des Kleinkindschwimmen


Die Kinder lernen sich mit und ohne Hilfsmittel im und unter Wasser zu bewegen. Im Vordergrund steht zunächst die Selbstrettung. Die Kinder lernen spielerisch Tauchen und ins Wasser springen, wodurch die Angst vor dem nassen Element abgebaut wird, aber der notwendige Respekt vor dem Wasser erhalten bleibt. Darauf aufbauend werden erste Schwimmbewegungen geübt, die die Kinder in die Lage versetzen sollen, sich an Land zu retten, ohne in Panik zu geraten. Dies verleiht ihnen das notwendige Selbstvertrauen, auf das dann aufgebaut werden kann. „Kinder, die früh mit Wasser vertraut sind, lieben und respektieren es und, was äußerst wichtig ist, reagieren richtig, sollten sie einmal in eine schwierige  Situation geraten.“ Quelle: Michel Odent, „Wir alle sind Kinder des Wassers“.        
In den Kleinkinderschwimmkursen wird natürlich auch viel Musik gemacht und gemeinsame Spiele im Wasser runden den Kursablauf ab.             
  Die Schwimmbewegungen werden Schritt für Schritt erlernt. Tauchen und vom Beckenrand springen wird geübt. Wenn die Schwimmbewegung dann beherrscht wird, kann die Schwimmhilfe immer weiter reduziert werden, bis am Ende das freie Schwimmen ohne Schwimmhilfe geübt wird. So konnten bereits viele Kinder bei uns ohne Leistungsdruck die "Seepferdchen" -Prüfung ablegen, noch bevor sie in die Schule gingen.

 

Teilnahmebedingungen für das Baby- und Kleinkindschwimmen


 Das Bad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten oder benutzt werden. Für jedes im Bad anwesende Kind ist eine dafür verantwortliche Begleitperson erforderlich. Maximal eine Person begleitet ein für das Säuglings- oder Kleinkindschwimmen angemeldete Kind im Schwimmbecken. 


Vor der Benutzung des Bades ist gründlich mit Seife zu duschen. Jedes Kind muss eine gut abdichtende Badehose oder spezielle Badewindel im Wasser anhaben. 
Das Betreten des Schwimmbadbereichs mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Kinder, die laufen können und alle anderen Personen, die sich in der Schwimmhalle aufhalten, müssen rutschfeste Badeschuhe anhaben, die vor dem Eintritt ins Wasser ausgezogen werden.
 
Die Kursgebühr für die Teilnahme an einem Säuglings- und Kleinkindschwimmkurs wird spätestens  zum Beginn der ersten Schwimmeinheit, bei der Kursleitung bar bezahlt.
 
Die Kurse finden in wöchentlicher Wiederholung immer zur selben, mit der Kursleitung vereinbarten Tageszeit statt. Ein Wechsel in eine andere Gruppe ist mit Absprache der Kursleitung möglich.
 
Unsere Schnupper- und Babyschwimmkurse setzen sich aus fünf Einheiten zusammen, die in sechs aufeinander folgenden Wochen jeweils zum vereinbarten Termin wahrgenommen werden können. In der sechsten Woche besteht ein Ausweichtermin für die Teilnehmer, die einmal nicht kommen konnten. Weitere Möglichkeiten, versäumte Kursstunden nachzuholen, bestehen nicht.
 
Die Kleinkinder-Schwimmkurse setzen sich zusammen aus neun Teilnahmemöglichkeiten, die in zehn aufeinander folgenden Wochen jeweils zum vereinbarten Termin wahrgenommen werden können. In der zehnten Woche besteht ein Ausweichtermin für die Teilnehmer, die einen oder mehrere Termine versäumt haben. Weitere Möglichkeiten versäumte Kursstunden nachzuholen, bestehen nicht.
 
Eine Erstattung von Kursgebühren für nicht wahrgenommene Termine ist ausgeschlossen. Fallen Kurseinheiten aus, entstehen keinerlei Ansprüche auf etwaige Ersatzleistungen.
 
Bei Fieber, Durchfall oder ansteckenden Erkrankungen (Aids, Hepatitis C, Pilzerkrankungen, ansteckende Infekte, übertragbare Krankheiten) des Kindes oder der Begleitperson ist die Teilnahme am Säuglings- und Kleinkindschwimmkurs nicht möglich. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung oder der Veranstalterin sofort mitgeteilt werden bzw. bei Unsicherheiten vor der Schwimmstunde abgesprochen werden.


Die Schwimmdauer ist individuell vom Alter und der Konstitution des einzelnen Kindes abhängig. Ein Kind, welches übermüdet ist, sich gesundheitsbedingt nicht wohl fühlt, erschöpft ist oder bei dem eine Unterkühlung droht, ist rechtzeitig aus dem Wasser zu nehmen. Die Verantwortung darüber obliegt den Eltern und/oder der Begleitperson. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. 


Jeder Teilnehmer ist für seine Handlungen und verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter und seine Kursleiter bzw. Mitarbeiter von jeglichen Haftungsansprüchen frei.  


Alle Teilnehmer und anwesende Personen im Schwimmbadbad erklären sich damit einverstanden, dass die während der Teilnahme am Säuglings- und Kleinkindschwimmen angefertigten Fotografien, Filme und sonstige Aufzeichnungen von der Veranstalterin und den Kursleitern auf Ausstellungen, Vorträgen, Informationsveranstaltungen, im Internet und sonstigen öffentlichen Medien ausgestellt und veröffentlicht werden dürfen.